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RückrufKennzeichnung Veröffentlicht: 29. Mai 2026

Rückruf: arko I Hussel Butterspritzgebäck 175 Gramm — Allergene

arko I Hussel Butterspritzgebäck 175 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen ist die Charge 118. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 29. Mai 2026.

Gefahr: Kennzeichnung

Nicht gekennzeichnete Inhaltsstoffe können Allergien auslösen. Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems auf an sich ungefährliche Substanzen. Liegt der Verdacht einer Allergie vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren. Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelallergie stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung zur Verfügung: Allergene

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Betroffenes Produkt

Produkt
Butterspritzgebäck 175 Gramm
Marke
arko I Hussel
Hersteller oder Inverkehrbringer
arko I Hussel GmbH Die Aue 7 98593 Floh-Seligenthal
Charge oder Losnummer
118
Mindestens haltbar bis
28.10.2026
Verpackung
175 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Angaben der Behörde

Auf dem Produkt Butterspritzgebäck 175 Gramm wurden falsche Rücken- und Frontetiketten (Butterspritzgebäck, statt Butter-Erdnuss-Taler) angebracht. In dem Produkt wurden Butter-Erdnuss-Taler abgepackt. Das Produkt Butter-Erdnuss-Taler enthält die Zutat Erdnuss, die in der Zutatenliste des Butterspritzgebäckes fehlt.

Was tun? Nur für Betroffene gefährlich — für die zuständig

  • Fehlt ein Allergen auf der Verpackung, ist das Produkt für den größten Teil der Käufer unbedenklich. Wer auf den genannten Stoff reagiert, muss es dagegen sofort aus dem Haushalt nehmen.
  • In Familien mit einer Allergie reicht es nicht, die Packung weiter hinten zu verstauen. Verwechslung im Alltag ist der häufigste Weg zur Reaktion.
  • Kitas, Schulküchen und Pflegeeinrichtungen, die größere Mengen eingekauft haben, sollten die Charge aktiv aus dem Bestand ziehen.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Betroffene Ware kann ohne Kassenbon in den Filialen zurückgeben werden.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Thüringen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/05_M

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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