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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 28. Mai 2026

Rückruf: Lieferant: Kania Rosmarin geschnitten, 25 Gramm — Krankheitserreger

Kania Rosmarin geschnitten, 25 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge Charge A03. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 28. Mai 2026.

Gefahr: Krankheitserreger

Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll. Weiterführende Informationen bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Salmonellen

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Kania Rosmarin geschnitten, 25 Gramm
Hersteller oder Inverkehrbringer
Lieferant: TSI Consumer Goods GmbH, Zeven
Charge oder Losnummer
Charge A03
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum 05.2028
Verpackung
25 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein
Vertrieb über
Lidl

Händler mit eigener Übersicht: Lidl

Angaben der Behörde

Im Rahmen einer Eigenuntersuchung wurden Salmonellen nachgewiesen. Salmonellen können Auslöser von Magen-/Darmerkrankungen (Salmonellose) sein. Bei bestimmten Personengruppen (Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, Senioren und Menschen mit einem geschwächten Abwehrsystem) können ernste Krankheitsverläufe auftreten. Deshalb sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren.

Was tun? Nicht mehr essen — und den Kühlschrank mitdenken

  • Die Packung aus dem Vorrat nehmen und nicht aufbrauchen. Erhitzen ist keine verlässliche Lösung: manche Keime bilden Giftstoffe, die auch beim Kochen bleiben.
  • Flächen, Schneidebretter und Messer, die mit der Ware Kontakt hatten, heiß und mit Spülmittel abwaschen. Listerien wachsen auch bei Kühlschranktemperatur weiter.
  • Wer bereits davon gegessen hat und in den nächsten Tagen Fieber, Durchfall oder Erbrechen bekommt, sollte beim Arztbesuch dieses Produkt erwähnen.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Bei bestimmten Personengruppen (Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, Senioren und Menschen mit einem geschwächten Abwehrsystem) können ernste Krankheitsverläufe auftreten. Deshalb sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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