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RückrufFremdkörper Veröffentlicht: 5. Juni 2025

Rückruf: Lieferant: K Bio Zarter Gemüsemais 360 Gramm — Fremdkörper

K Bio Zarter Gemüsemais 360 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen sind Packungen mit dem Datum Mindesthaltbarkeitsdatum:…. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 5. Juni 2025.

Gefahr: Fremdkörper

Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
K Bio Zarter Gemüsemais 360 Gramm
Hersteller oder Inverkehrbringer
Lieferant: I.Schroeder KG (GmbH&Co) Am Sandtorkai 37 20457 Hamburg
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 15.09.2027 18.09.2027 19.09.2027
EAN
4002442820310
Verpackung
360 Gramm
Weitere Kennzeichnung
GTIN 4002442820310
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
Firma Kaufland, deutschlandweit

Händler mit eigener Übersicht: Kaufland

Angaben der Behörde

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotz umfangreicher präventiver Maßnahmen in einzelnen Gläsern der genannten Mindesthaltbarkeitsdaten Glasstücke enthalten sind. Aufgrund von Verletzungsgefahr wird vom Verzehr des Produktes abgeraten.

Was tun? Nicht aussortieren, komplett abgeben

  • Der Fremdkörper steckt nicht zwingend in jeder Einheit der Charge, aber die Prüfung zu Hause ersetzt die Kontrolle im Werk nicht.
  • Für Kinderportionen gilt das besonders: kleine Teile werden mitgeschluckt, bevor jemand sie bemerkt.
  • Die Verpackung behalten, bis die Rückgabe erledigt ist. Charge und Datum stehen darauf und sind an der Kasse der einzige Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Die I. Schroeder KG. (GmbH & Co) und Kaufland haben umgehend reagiert und die entsprechende Ware sofort aus dem Verkauf genommen. Das Produkt kann in allen Kaufland Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/06_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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