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RückrufFremdkörper Veröffentlicht: 13. Juni 2025 Aktualisiert: 16. Juni 2025

Rückruf: I. Schmidt Handelsges. Sauerkirschen entsteint, leicht gezuckert Sweet Valley, 720 Milliliter — Fremdkörper

I. Schmidt Handelsges. Sauerkirschen entsteint, leicht gezuckert Sweet Valley, 720 Milliliter wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen ist die Charge Charge: ISBJ E16777-A03-24 178 12. Verkauft wurde die Ware in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz. Veröffentlicht am 13. Juni 2025.

Gefahr: Fremdkörper

Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
Sauerkirschen entsteint, leicht gezuckert Sweet Valley, 720 Milliliter
Marke
I. Schmidt Handelsges.
Hersteller oder Inverkehrbringer
Inverkehrbringer: I. Schmidt Handelsges. mbH, Scharfe Lanke 109 - 131, 13595 Berlin
Charge oder Losnummer
Charge: ISBJ E16777-A03-24 178 12
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.12.2027
Verpackung
720 Milliliter
Weitere Kennzeichnung
Verkaufszeitraum: 04.03.2025 – 30.04.2025
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
Vertrieb über
Filialen der Aldi Süd Regionalgesellschaften Butzbach, Langenfeld, Kleinaitingen, Ebersberg, Dormagen

Händler mit eigener Übersicht: Aldi Süd

Angaben der Behörde

Fund eines großen Fremdkörpers (große Glasscherbe) in einem Glas. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in anderen Gläsern der Charge weitere kleine, spitze Glasstücke befinden. Um sicherzugehen, wird die gesamte Produktionscharge zurückgerufen.

Was tun? Nicht aussortieren, komplett abgeben

  • Der Fremdkörper steckt nicht zwingend in jeder Einheit der Charge, aber die Prüfung zu Hause ersetzt die Kontrolle im Werk nicht.
  • Für Kinderportionen gilt das besonders: kleine Teile werden mitgeschluckt, bevor jemand sie bemerkt.
  • Die Verpackung behalten, bis die Rückgabe erledigt ist. Charge und Datum stehen darauf und sind an der Kasse der einzige Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Wir bitten Sie das Produkt in die Verkaufsstätte zu retournieren. Der Kaufpreis für das Produkt wird Ihnen selbstverständlich rückerstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Berlin
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/06_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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