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ProduktwarnungKrankheitserreger Veröffentlicht: 3. Juni 2026

Produktwarnung: Lieferant LE GUSTO Basilikum gerebelt, 15 Gramm — Krankheitserreger

Für Lieferant LE GUSTO Basilikum gerebelt, 15 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge B 15. Verkauft wurde die Ware in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 3. Juni 2026.

Gefahr: Krankheitserreger

Mit Salmonellen kontaminierte Lebensmittel können gesundheitsschädlich sein und insbesondere bei Kleinkindern, älteren Menschen, Schwangeren sowie immungeschwächten Personen Magen-Darm-Erkrankungen verursachen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
LE GUSTO Basilikum gerebelt, 15 Gramm
Marke
Lieferant
Hersteller oder Inverkehrbringer
Lieferant TSI Consumer Goods Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Südring 26, 27404 Zeven
Charge oder Losnummer
B 15
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: März/2028
Verpackung
15 Gramm pro Glas
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Vertrieb über
ALDI Nord

Händler mit eigener Übersicht: Aldi Nord

Angaben der Behörde

Nachweis von Salmonellen

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Rücknahme ist hier nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Ob Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Fragen kostet nichts: viele Märkte nehmen auch gewarnte Ware kulant zurück, um Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
  • Steht in der amtlichen Meldung eine Rücknahmezusage des Herstellers, gilt diese Zusage. Der Originaltext unten ist dafür die maßgebliche Quelle.

Empfehlung im Originaltext

Von dem Verzehr des betroffenen Produktes wird dringend abgeraten.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Niedersachsen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/06_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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