Produktwarnung: Lieferant LE GUSTO Basilikum gerebelt, 15 Gramm — Krankheitserreger
Für Lieferant LE GUSTO Basilikum gerebelt, 15 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge B 15. Verkauft wurde die Ware in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 3. Juni 2026.
Gefahr: Krankheitserreger
Mit Salmonellen kontaminierte Lebensmittel können gesundheitsschädlich sein und insbesondere bei Kleinkindern, älteren Menschen, Schwangeren sowie immungeschwächten Personen Magen-Darm-Erkrankungen verursachen.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger
Betroffenes Produkt
- Produkt
- LE GUSTO Basilikum gerebelt, 15 Gramm
- Marke
- Lieferant
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Lieferant TSI Consumer Goods Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Südring 26, 27404 Zeven
- Charge oder Losnummer
- B 15
- Mindestens haltbar bis
- Mindesthaltbarkeitsdatum: März/2028
- Verpackung
- 15 Gramm pro Glas
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
- Vertrieb über
- ALDI Nord
Händler mit eigener Übersicht: Aldi Nord
Angaben der Behörde
Nachweis von Salmonellen
Was tun? Aussortieren statt abwarten
- Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
- Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
- Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.
Geld zurück? Rücknahme ist hier nicht garantiert
- Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Ob Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
- Fragen kostet nichts: viele Märkte nehmen auch gewarnte Ware kulant zurück, um Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
- Steht in der amtlichen Meldung eine Rücknahmezusage des Herstellers, gilt diese Zusage. Der Originaltext unten ist dafür die maßgebliche Quelle.
Empfehlung im Originaltext
Von dem Verzehr des betroffenen Produktes wird dringend abgeraten.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Niedersachsen
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/06_J
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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