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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 10. Juli 2025

Rückruf: ZUMDIECK K-Classic Beerenmischung 300 Gramm — Krankheitserreger

ZUMDIECK K-Classic Beerenmischung 300 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge E24-1443/10000-001. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt. Veröffentlicht am 10. Juli 2025.

Gefahr: Krankheitserreger

Hepatitis A Viren können zu grippeähnlichen Symptomen, Übelkeit und Erbrechen führen. Bei schweren Verläufen kann sich eine Gelbsucht entwickeln. Die Symptome können auch mehrere Wochen nach dem Verzehr auftreten.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
K-Classic Beerenmischung 300 Gramm
Marke
ZUMDIECK
Hersteller oder Inverkehrbringer
ZUMDIECK GmbH, Senefelderstrasse 21, D-33100 Paderborn
Charge oder Losnummer
E24-1443/10000-001
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 15.11.2026
Verpackung
300 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Vertrieb über
Kaufland

Händler mit eigener Übersicht: Kaufland

Angaben der Behörde

In dem Artikel können Hepatitis A Viren vorhanden sein.

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Kaufland hat sofort reagiert und das betroffene Produkt aus dem Verkauf genommen. Das Produkt kann in allen Kaufland Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. Die ZUMDIECK GmbH entschuldigt sich bei allen Betroffenen für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/07_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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