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ProduktwarnungKrankheitserreger Veröffentlicht: 22. September 2026

Produktwarnung: Landwirtschaftsbetrieb Tobias Abel Rinderhackfleisch — Krankheitserreger

Für Landwirtschaftsbetrieb Tobias Abel Rinderhackfleisch liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge Ohrmarke: DE1505453906. Verkauft wurde die Ware in Sachsen-Anhalt. Veröffentlicht am 22. September 2026.

Gefahr: Krankheitserreger

In der Probe wurden Bakterien, Viren oder Schimmelpilze gefunden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Rinderhackfleisch
Marke
Landwirtschaftsbetrieb Tobias Abel
Hersteller oder Inverkehrbringer
Landwirtschaftsbetrieb Tobias Abel Leppiner Dorfstraße 25 b 39619 Arendsee (Altmark)
Charge oder Losnummer
Ohrmarke: DE1505453906
Mindestens haltbar bis
bei - 18 Grad Celsius ab Abpackdatum 12 Monate haltbar
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Sachsen-Anhalt
Vertrieb über
eigenen Hofladen- vor Ort

Angaben der Behörde

Die meisten E. coli-Stämme sind harmlose Besiedler des menschlichen Darms. Sie sind aber ein Hinweis auf eine Verunreinigung eines Lebensmittels. Daneben gibt es einige E. coli-Stämme, die Darminfektionen auslösen können. Eine E. coli-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche E. coli-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll.

Was tun? Nicht mehr essen — und den Kühlschrank mitdenken

  • Die Packung aus dem Vorrat nehmen und nicht aufbrauchen. Erhitzen ist keine verlässliche Lösung: manche Keime bilden Giftstoffe, die auch beim Kochen bleiben.
  • Flächen, Schneidebretter und Messer, die mit der Ware Kontakt hatten, heiß und mit Spülmittel abwaschen. Listerien wachsen auch bei Kühlschranktemperatur weiter.
  • Wer bereits davon gegessen hat und in den nächsten Tagen Fieber, Durchfall oder Erbrechen bekommt, sollte beim Arztbesuch dieses Produkt erwähnen.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Sachsen-Anhalt
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/09_S

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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