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ProduktwarnungKrankheitserreger Veröffentlicht: 1. Oktober 2026

Produktwarnung: PEUGEOT SAVEURS DEUTSCHLAND Timut - Pfeffer, 10 Gramm — Krankheitserreger

Für PEUGEOT SAVEURS DEUTSCHLAND Timut - Pfeffer, 10 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge TPSDHY23RNHN. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 1. Oktober 2026.

Gefahr: Krankheitserreger

In der Probe wurden Bakterien, Viren oder Schimmelpilze gefunden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Timut - Pfeffer, 10 Gramm
Marke
PEUGEOT SAVEURS DEUTSCHLAND
Hersteller oder Inverkehrbringer
PEUGEOT SAVEURS DEUTSCHLAND GmbH, Industriestraße 45, 48629 Metelen
Charge oder Losnummer
TPSDHY23RNHN
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 05/05/2030
EAN
4006950042790
Verpackung
10 Gramm
Weitere Kennzeichnung
GTIN-Nummer: 4006950042790 // Artikelnummer: 42431 - Packung mit 4 Beuteln à 10 Gramm Timut-Pfeffer // Artikelnummer: 46347 - Maestro-Set Pfeffer felsgrau
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Angaben der Behörde

Verdacht auf Salmonellenbefall

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Rücknahme ist hier nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Ob Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Fragen kostet nichts: viele Märkte nehmen auch gewarnte Ware kulant zurück, um Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
  • Steht in der amtlichen Meldung eine Rücknahmezusage des Herstellers, gilt diese Zusage. Der Originaltext unten ist dafür die maßgebliche Quelle.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/10_O

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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