1. Start
  2. Lebensmittel
  3. Produktwarnung: Tema Fine Foods Sesampaste (Tahina), Marke:…
ProduktwarnungKrankheitserreger Veröffentlicht: 2. Oktober 2026

Produktwarnung: Tema Fine Foods Sesampaste (Tahina), Marke: Chtoura Garden, 12x800 Gramm — Krankheitserreger

Für Tema Fine Foods Sesampaste (Tahina), Marke: Chtoura Garden, 12x800 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge L#80 925 TF. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026.

Gefahr: Krankheitserreger

Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll. Weiterführende Informationen bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Salmonellen

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Sesampaste (Tahina), Marke: Chtoura Garden, 12x800 Gramm
Marke
Tema Fine Foods
Charge oder Losnummer
L#80 925 TF
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: EXP 10-2027
Verpackung
12x800 Gramm
Weitere Kennzeichnung
Artikelnummer: 1812, Herkunftsland: Libanon
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz

Angaben der Behörde

Das Produkt enthält möglicherweise Salmonellen.

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Rücknahme ist hier nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Ob Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Fragen kostet nichts: viele Märkte nehmen auch gewarnte Ware kulant zurück, um Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
  • Steht in der amtlichen Meldung eine Rücknahmezusage des Herstellers, gilt diese Zusage. Der Originaltext unten ist dafür die maßgebliche Quelle.

Empfehlung im Originaltext

Empfehlung der Firma Tema Fine Foods: Kundinnen und Kunden werden dringend gebeten, das betroffene Produkt nicht zu verzehren und es stattdessen in die entsprechende Filiale zurückzubringen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Bayern
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/10_O

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen