Rückruf: und Inverkehrbringer: hausgemachter Kochkäse mit Kümmel — Fremdkörper
und Inverkehrbringer: hausgemachter Kochkäse mit Kümmel wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen sind Packungen mit dem Datum Mindesthaltbarkeitsdatum: 30.11.2026. Verkauft wurde die Ware in Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Veröffentlicht am 7. Oktober 2026.
Gefahr: Fremdkörper
Verletzungen
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper
Betroffenes Produkt
- Produkt
- hausgemachter Kochkäse mit Kümmel
- Marke
- und Inverkehrbringer:
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Hersteller und Inverkehrbringer: Käserei Schneider Ralph-Stefan Schneider Dammstraße 14a 37194 Bodenfelde
- Mindestens haltbar bis
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 30.11.2026
- Verpackung
- 200 Gramm
- Weitere Kennzeichnung
- GLN4016986624129
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Angaben der Behörde
Plastikfolie im Produkt
Was tun? Packung nicht öffnen, nicht hineingreifen
- Metall-, Glas- oder Kunststoffsplitter lassen sich beim Durchsuchen der Ware leicht übersehen und verletzen beim Tasten die Hand.
- Die Packung geschlossen zurückbringen oder entsorgen. Der Inhalt lässt sich nicht sinnvoll "aussieben".
- Wer beim Essen auf einen harten Gegenstand gebissen hat und Schmerzen im Mund, Hals oder Bauch hat, sollte das ärztlich abklären lassen.
Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler
- Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
- Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
- Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.
Empfehlung im Originaltext
Verbraucher, die das betroffene Produkt gekauft haben, werden gebeten, dieses nicht zu konsumieren. Sie können das Produkt in Ihrem jeweiligen Markt zurückgeben. Der Kaufpreis wird Ihnen selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Niedersachsen
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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