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RückrufFremdkörper Veröffentlicht: 7. Oktober 2026 Aktualisiert: 8. Oktober 2026

Rückruf: und Inverkehrbringer: hausgemachter Kochkäse mit Kümmel — Fremdkörper

und Inverkehrbringer: hausgemachter Kochkäse mit Kümmel wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen sind Packungen mit dem Datum Mindesthaltbarkeitsdatum: 30.11.2026. Verkauft wurde die Ware in Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Veröffentlicht am 7. Oktober 2026.

Gefahr: Fremdkörper

Verletzungen

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
hausgemachter Kochkäse mit Kümmel
Marke
und Inverkehrbringer:
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hersteller und Inverkehrbringer: Käserei Schneider Ralph-Stefan Schneider Dammstraße 14a 37194 Bodenfelde
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 30.11.2026
Verpackung
200 Gramm
Weitere Kennzeichnung
GLN4016986624129
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Angaben der Behörde

Plastikfolie im Produkt

Was tun? Packung nicht öffnen, nicht hineingreifen

  • Metall-, Glas- oder Kunststoffsplitter lassen sich beim Durchsuchen der Ware leicht übersehen und verletzen beim Tasten die Hand.
  • Die Packung geschlossen zurückbringen oder entsorgen. Der Inhalt lässt sich nicht sinnvoll "aussieben".
  • Wer beim Essen auf einen harten Gegenstand gebissen hat und Schmerzen im Mund, Hals oder Bauch hat, sollte das ärztlich abklären lassen.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Verbraucher, die das betroffene Produkt gekauft haben, werden gebeten, dieses nicht zu konsumieren. Sie können das Produkt in Ihrem jeweiligen Markt zurückgeben. Der Kaufpreis wird Ihnen selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Niedersachsen

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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