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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 9. Oktober 2026 Aktualisiert: 14. Oktober 2026

Rückruf: Wurzener Nahrungsmittel Wurzener Weiße Bohnen, 500 Gramm und Wurzener Weiße Bohnen, 10… — Krankheitserreger

Wurzener Nahrungsmittel Wurzener Weiße Bohnen, 500 Gramm und Wurzener Weiße Bohnen, 10… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge Chargennummer: L60652B MHD: 06.02.2028, , Chargennummer:…. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Veröffentlicht am 9. Oktober 2026.

Gefahr: Krankheitserreger

In der Probe wurden Bakterien, Viren oder Schimmelpilze gefunden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Wurzener Weiße Bohnen, 500 Gramm und Wurzener Weiße Bohnen, 10 Kilogramm
Marke
Wurzener Nahrungsmittel
Hersteller oder Inverkehrbringer
Wurzener Nahrungsmittel GmbH, Am Mühlgraben 1, 04808 Wurzen
Charge oder Losnummer
Chargennummer: L60652B MHD: 06.02.2028 Chargennummer: L60751B MHD: 13.02.2028 Chargennummer: L61123B MHD: 10.03.2028 Chargennummer: L61722B MHD: 21.04.2028 Chargennummer: L61953B MHD: 08.05.2028 Chargennummer: L62121B MHD: 19.05.2028 Chargennummer: L60831B MHD: 18.02.2028 Chargennummer: L61332A MHD: 25.03.2028 Chargennummer: L60651B MHD: 06.02.2028 Chargennummer: L60832B MHD: 18.02.2028 Chargennummer: L60752B MHD: 13.02.2028 Chargennummer: L61721B MHD: 21.04.2028
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 06.02.2028 13.02.2028 10.03.2028 21.04.2028 08.05.2028 19.05.2028 18.02.2028 25.03.2028
Verpackung
500 Gramm und 10 Kilogramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Vertrieb über
Edeka (Einzelhandel und Großhandel), Globus, Hamberger Großmarkt, Kaufland, REWE, HIT-Markt, Transgourmet

Händler mit eigener Übersicht: Edeka Globus Kaufland Rewe

Angaben der Behörde

Im Rahmen von Qualitätskontrollen wurden Schimmelspuren an einzelnen Bohnen festgestellt.

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wird vom Verzehr des betroffenen Produkts abgeraten. Verbraucherinnen und Verbraucher, die die oben genannten Produkte gekauft haben, werden gebeten, dieses nicht zu verzehren und bis zum 15.10.2026 in die jeweilige Verkaufsstelle zurückzubringen oder an Wurzener zurückzusenden. Der Verkaufspreis wird auch ohne Kassenbon erstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Sachsen

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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