Rückruf: Go Asia Deutschland FSG Gebratene Farne, 280 Gramm — Sonstige Gründe
Go Asia Deutschland FSG Gebratene Farne, 280 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Sonstige Gründe. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 7. Oktober 2026.
Gefahr: Natürliche Gifte
Der Stoff entsteht in der Pflanze oder im Lebensmittel selbst.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sonstige Gründe
Betroffenes Produkt
- Produkt
- FSG Gebratene Farne, 280 Gramm
- Marke
- Go Asia Deutschland
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Inverkehrbringer: Go Asia Deutschland GmbH, Kantstraße 101, 10627 Berlin Orient Master GmbH, Kantstraße 115, 10627 Berlin
- Verpackung
- 280 Gramm
- Weitere Kennzeichnung
- Barcode: 6 923807 807198
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
- Vertrieb über
- Go Asia Filialen
Angaben der Behörde
Bei dem Produkt handelt es sich um Farn (Pteridium aquilinum), welcher als neuartiges Lebensmittel im Sinne des Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nummer 2015/2283 eingestuft wurde. Dieses wird als giftig eingestuft.
Was tun? Nicht verzehren, Menge spielt eine Rolle
- Natürliche Gifte wie Tropanalkaloide oder Blausäureverbindungen wirken dosisabhängig. Kleine Mengen bleiben meist unauffällig, größere führen zu Übelkeit, Schwindel oder Herzrasen.
- Die Restmenge nicht aufbrauchen und auch nicht an Tiere verfüttern.
- Bei Kindern reicht eine deutlich kleinere Menge für Beschwerden. Treten welche auf, hilft der Giftnotruf der jeweiligen Region weiter.
Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
- Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.
Empfehlung im Originaltext
Die Produkte können in allen „Go Asia“-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Berlin
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/10_O
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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