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RückrufFremdkörper Veröffentlicht: 7. Oktober 2026

Rückruf: Kägi Söhne , Loreto Kägi Butterbiscuits 200 Gramm — Fremdkörper

Kägi Söhne , Loreto Kägi Butterbiscuits 200 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen ist die Charge KHR. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen. Veröffentlicht am 7. Oktober 2026.

Gefahr: Fremdkörper

Fremdkoerper

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
Kägi Butterbiscuits 200 Gramm
Marke
Kägi Söhne , Loreto
Hersteller oder Inverkehrbringer
Kägi Söhne AG, Loretostraße 52, 9620 Lichtensteig, Schweiz
Charge oder Losnummer
KHR
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum 28.08.2027
EAN
7610046002017
Verpackung
200 Gramm
Weitere Kennzeichnung
EAN-Code 7610046002017
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen
Vertrieb über
EDEKA AG Hamburg

Händler mit eigener Übersicht: Edeka

Angaben der Behörde

In der betroffenen Charge können mögliche Fremdkörper (Metall) enthalten sein.

Was tun? Packung nicht öffnen, nicht hineingreifen

  • Metall-, Glas- oder Kunststoffsplitter lassen sich beim Durchsuchen der Ware leicht übersehen und verletzen beim Tasten die Hand.
  • Die Packung geschlossen zurückbringen oder entsorgen. Der Inhalt lässt sich nicht sinnvoll "aussieben".
  • Wer beim Essen auf einen harten Gegenstand gebissen hat und Schmerzen im Mund, Hals oder Bauch hat, sollte das ärztlich abklären lassen.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Die betroffenen Produkte dürfen nicht weiter konsumiert werden. Konsumentinnen und Konsumenten, die die betroffenen Produkte gekauft haben, können diese in den Handel zurücbringen, wo sie den Verkaufspreis zurückerstattet erhalten.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hamburg

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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