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RückrufFremdkörper Veröffentlicht: 28. September 2026

Rückruf: Consorzio Toscano D’Avitani Toskana Mini-Salami (Salumi Artiginali Toscani), Marke: FRANCHI — Fremdkörper

Consorzio Toscano D’Avitani Toskana Mini-Salami (Salumi Artiginali Toscani), Marke: FRANCHI wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen ist die Charge 1030. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen. Veröffentlicht am 28. September 2026.

Gefahr: Fremdkörper

In der Ware können Teile stecken, die nicht hineingehören.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
Toskana Mini-Salami (Salumi Artiginali Toscani), Marke: FRANCHI
Marke
Consorzio Toscano D’Avitani
Hersteller oder Inverkehrbringer
Inverkehrbringer: Consorzio Toscano D’Avitani GmbH, Verwaltung/Büro: conneKT 46, 97318 Kitzingen Hersteller: Salumeria FRANCHI srl, Via Archimede, IT 58022 Follonica (GR)
Charge oder Losnummer
1030
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 15.02.2027
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen

Angaben der Behörde

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Produkten Metallfremdkörper aus Edelstahldraht befinden.

Was tun? Packung nicht öffnen, nicht hineingreifen

  • Metall-, Glas- oder Kunststoffsplitter lassen sich beim Durchsuchen der Ware leicht übersehen und verletzen beim Tasten die Hand.
  • Die Packung geschlossen zurückbringen oder entsorgen. Der Inhalt lässt sich nicht sinnvoll "aussieben".
  • Wer beim Essen auf einen harten Gegenstand gebissen hat und Schmerzen im Mund, Hals oder Bauch hat, sollte das ärztlich abklären lassen.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Empfehlung der Firma Consorzio Toscano D’Avitani GmbH: Kundinnen und Kunden, die ein Produkt mit der Charge 1030 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15.02.2027 gekauft haben, werden gebeten, dieses nicht zu verzehren und in die Verkaufsstelle zurückzubringen. Der Kaufpreis wird erstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Bayern

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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