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ProduktwarnungFremdkörper Veröffentlicht: 25. September 2026

Produktwarnung: Fung’s Handels KIMCHI 300 Gramm — Fremdkörper

Für Fung’s Handels KIMCHI 300 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen ist die Charge Chargennummer 20052026. Verkauft wurde die Ware in Hamburg, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 25. September 2026.

Gefahr: Fremdkörper

Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
KIMCHI 300 Gramm
Marke
Fung’s Handels
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hersteller: Fung’s Handels GmbH Varrelheide 190 30657 Hannover
Charge oder Losnummer
Chargennummer 20052026
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeit: 20.10.2026
Verpackung
Glas zu 300 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Hamburg, Schleswig-Holstein

Was tun? Nicht aussortieren, komplett abgeben

  • Der Fremdkörper steckt nicht zwingend in jeder Einheit der Charge, aber die Prüfung zu Hause ersetzt die Kontrolle im Werk nicht.
  • Für Kinderportionen gilt das besonders: kleine Teile werden mitgeschluckt, bevor jemand sie bemerkt.
  • Die Verpackung behalten, bis die Rückgabe erledigt ist. Charge und Datum stehen darauf und sind an der Kasse der einzige Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Geld zurück? Rücknahme ist hier nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Ob Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Fragen kostet nichts: viele Märkte nehmen auch gewarnte Ware kulant zurück, um Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
  • Steht in der amtlichen Meldung eine Rücknahmezusage des Herstellers, gilt diese Zusage. Der Originaltext unten ist dafür die maßgebliche Quelle.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Niedersachsen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/09_S

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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