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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 25. Juni 2026

Produktwarnung: Gunarajan Handelsagentur NGR Turmeric, Haldi Powder, Kurkuma 100 Gramm — Rückstände und Kontaminanten

Für Gunarajan Handelsagentur NGR Turmeric, Haldi Powder, Kurkuma 100 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen sind Packungen mit dem Datum Mindeshaltbarkeitsdatum: 31.12.2027. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 25. Juni 2026.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
NGR Turmeric, Haldi Powder, Kurkuma 100 Gramm
Marke
Gunarajan Handelsagentur
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hersteller: Gunarajan Handelsagentur, Seumestraße 8, 28197 Bremen Inverkehrbringer: Kreyenhop&Kluge GmbH& Co.KG, Industriestrasse 40, 28876 Oyten
Mindestens haltbar bis
Mindeshaltbarkeitsdatum: 31.12.2027
EAN
4260028480079
Verpackung
100 Gramm
Weitere Kennzeichnung
Artikelnummer: 21307 EAN-Code: 4260028480079
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Vertrieb über
diverse Einzelhändler

Angaben der Behörde

Es wurde ein Rückstand des Pestizids Chlorpyrifos festgestellt.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Das Produkt kann in den jeweiligen Einkaufsfilialen zurückgegeben werden,

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Bremen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/06_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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