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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 19. Juni 2026 Aktualisiert: 24. Juni 2026

Rückruf: Kä King frischer Käse aus Kuhmilch, 800 Gramm — Krankheitserreger

Kä King frischer Käse aus Kuhmilch, 800 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge F22042026. Verkauft wurde die Ware in Sachsen, Thüringen. Veröffentlicht am 19. Juni 2026.

Gefahr: Krankheitserreger

Eine Listerien-Erkrankung äußert sich meist innerhalb von 14 Tagen nach Infektion mit Durchfall und Fieber. Insbesondere Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe mit Blutvergiftung und Hirnhautentzündung entwickeln. Bei Schwangeren kann, sogar ohne Symptome, das ungeborene Kind geschädigt werden. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen. Schwangere, die dieses Lebensmittel gegessen haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen. Für andere Personen ohne Symptome ist dies nicht sinnvoll. Weitere Informationen bietet das Bundesinsitut für Risikobewertung (BfR): Listerien

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
frischer Käse aus Kuhmilch, 800 Gramm
Marke
Kä King
Hersteller oder Inverkehrbringer
Käse King Lessingstraße 16 99510 Apolda
Charge oder Losnummer
F22042026
Mindestens haltbar bis
30.11.2026
Verpackung
800 Gramm
Weitere Kennzeichnung
Artikelnummer 00160
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Sachsen, Thüringen
Vertrieb über
Al Rabie Lebensmittelgeschäft Eisenbahnstraße 57 04315 Leipzig

Angaben der Behörde

Nachweis von Listerien

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Rückgabe in Verkaufsstelle

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Thüringen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/06_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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