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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 17. Juni 2026 Aktualisiert: 18. Juni 2026

Produktwarnung: the barefood way bae BITES CINNAMON ROLL, 2 x 20 Gramm — Rückstände und Kontaminanten

Für the barefood way bae BITES CINNAMON ROLL, 2 x 20 Gramm bae BITES CREAMY PISTACHIO, 2 x… liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge 25410 / 25412 / 25413 (BITES CINNAMON ROLL), , 25218 /…. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 17. Juni 2026.

Gefahr: Rückstände

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine potenzielle Gesundheitsgefährdung besteht.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
bae BITES CINNAMON ROLL, 2 x 20 Gramm bae BITES CREAMY PISTACHIO, 2 x 20 Gramm bae SOFT HAFERRIEGEL COOKIE DOUGH, 40 Gramm
Marke
the barefood way
Hersteller oder Inverkehrbringer
the barefood way gmbh, Pass-Thurn-Straße 19, 6380 St. Johann in Tirol/Österreich
Charge oder Losnummer
25410 / 25412 / 25413 (BITES CINNAMON ROLL) 25218 / 25219 / 25220 (BITES CREAMY PISTACHIO) CD414 / CD415 (SOFT HAFERRIEGEL COOKIE DOUGH)
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdaten (BITES CINNAMON ROLL): 31.07.26 / 31.08.26 / 30.09.26 Mindesthaltbarkeitsdaten (BITES CREAMY PISTACHIO): 31.08.26 / 30.09.26 Mindesthaltbarkeitsdaten (SOFT HAFERRIEGEL COOKIE DOUGH): 31.08.26 / 30.09.26
EAN
9010523001089, 9010523001065, 9010523001126
Verpackung
2 x 20 Gramm (BITES CINNAMON ROLL / BITES CREAMY PISTACHIO) / 40 Gramm (SOFT HAFERRIEGEL COOKIE DOUGH)
Weitere Kennzeichnung
STK EAN: 9010523001089 (BITES CINNAMON ROLL) STK EAN: 9010523001065 (BITES CREAMY PISTACHIO) STK EAN: 9010523001126 (SOFT HAFERRIEGEL COOKIE DOUGH)
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Angaben der Behörde

Im Zuge einer Routineuntersuchung wurde eine gesetzliche Höchstwertüberschreitung an Aflatoxin in einem verwendeten Rohstoff nachgewiesen. Aflatoxin wird von Schimmelpilzen gebildet und kommt als Kontaminant in verschiedenen Lebensmitteln vor.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Es wird daher vom Verzehr / von der Verwendung dieses Produktes abgeraten.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/06_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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