1. Start
  2. Lebensmittel
  3. Produktwarnung: Etumax Royal Honey for him —…
ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 11. Juni 2026

Produktwarnung: Etumax Royal Honey for him — Gesundheitsschädliche Substanz

Für ETUMAX Etumax Royal Honey for him liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Betroffen ist die Charge Charge: M444308. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 11. Juni 2026.

Gefahr: Rückstände

Bei Sildenafil handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel zur Behandlung von Erektionsstörungen, welches weder zur Herstellung von noch zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassen ist. Aufgrund von Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder Nebenwirkungen ist Sildenafil nur unter ärztlicher Aufsicht einzunehmen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
Etumax Royal Honey for him
Marke
ETUMAX
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hersteller: ETUMAX, 46000 Petaling Jaya, Malaysia, www.etumaxhoney.com Eine verantwortliche Person in der EU ist nicht angegeben.
Charge oder Losnummer
Charge: M444308
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.12.2030
EAN
9554100191997
Verpackung
12 Sachets zu je 20 Gramm
Weitere Kennzeichnung
EAN: 9554100191997
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
Die Vertriebswege sind nicht bekannt. Es wird jedoch von einem bundesweiten Vertrieb ausgegangen.

Angaben der Behörde

Das Produkt enthält das nicht deklarierte verschreibungspflichtige Arzneimittel Sildenafil.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Bei Meldungen von Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln, die Sildenafil enthalten, sollten diese nicht verzehrt oder eingenommen werden. Pressemitteilung / Information der Öffentlichkeit des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) des Landes Nordrhein-Westfalen (PDF, 382KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/06_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen