Produktwarnung: Intersnack Deutschland Chio „Dip! Hot Cheese — Allergene
Für Intersnack Deutschland Chio „Dip! Hot Cheese“ liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen ist die Charge L: 06.12.2026, Uhrzeit 07:15 bis 10:27. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 19. Juni 2026.
Gefahr: Kennzeichnung
Ein Inhaltsstoff fehlt auf der Verpackung oder steht falsch darauf.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Chio „Dip! Hot Cheese“
- Marke
- Intersnack Deutschland
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Intersnack Deutschland SE, Erna-Scheffler-Straße 3, 51103 Köln
- Charge oder Losnummer
- L: 06.12.2026, Uhrzeit 07:15 bis 10:27
- Mindestens haltbar bis
- Mindesthaltbarkeit: 06.12.2026
- Verpackung
- 200 Gramm Glas
- Weitere Kennzeichnung
- Die Loskennzeichnung befindet sich Rand des Deckels in weißer Schrift. Zwischen dem Mindesthaltbarkeitsdatum und der Uhrzeit befindet sich ein interner Code, der aber in diesem Fall nicht relevant ist. Entscheidend sind Datum und Uhrzeit.
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Angaben der Behörde
Auf einigen wenigen Gläsern des Produkts wurde irrtümlicherweise das Etikett für den Artikel „Dip! Hot Salsa“ angebracht. Auf diesen Etiketten fehlt der Hinweis auf das Allergen Milch / Milchbestandteile.
Was tun? Nur für Betroffene gefährlich — für die zuständig
- Fehlt ein Allergen auf der Verpackung, ist das Produkt für den größten Teil der Käufer unbedenklich. Wer auf den genannten Stoff reagiert, muss es dagegen sofort aus dem Haushalt nehmen.
- In Familien mit einer Allergie reicht es nicht, die Packung weiter hinten zu verstauen. Verwechslung im Alltag ist der häufigste Weg zur Reaktion.
- Kitas, Schulküchen und Pflegeeinrichtungen, die größere Mengen eingekauft haben, sollten die Charge aktiv aus dem Bestand ziehen.
Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren
- Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
- Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
- Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Nordrhein-Westfalen
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/06_J
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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