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ProduktwarnungKennzeichnung Veröffentlicht: 19. Juni 2026 Aktualisiert: 23. Juni 2026

Produktwarnung: Intersnack Deutschland Chio „Dip! Hot Cheese — Allergene

Für Intersnack Deutschland Chio „Dip! Hot Cheese“ liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen ist die Charge L: 06.12.2026, Uhrzeit 07:15 bis 10:27. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 19. Juni 2026.

Gefahr: Kennzeichnung

Ein Inhaltsstoff fehlt auf der Verpackung oder steht falsch darauf.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Betroffenes Produkt

Produkt
Chio „Dip! Hot Cheese“
Marke
Intersnack Deutschland
Hersteller oder Inverkehrbringer
Intersnack Deutschland SE, Erna-Scheffler-Straße 3, 51103 Köln
Charge oder Losnummer
L: 06.12.2026, Uhrzeit 07:15 bis 10:27
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeit: 06.12.2026
Verpackung
200 Gramm Glas
Weitere Kennzeichnung
Die Loskennzeichnung befindet sich Rand des Deckels in weißer Schrift. Zwischen dem Mindesthaltbarkeitsdatum und der Uhrzeit befindet sich ein interner Code, der aber in diesem Fall nicht relevant ist. Entscheidend sind Datum und Uhrzeit.
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Angaben der Behörde

Auf einigen wenigen Gläsern des Produkts wurde irrtümlicherweise das Etikett für den Artikel „Dip! Hot Salsa“ angebracht. Auf diesen Etiketten fehlt der Hinweis auf das Allergen Milch / Milchbestandteile.

Was tun? Nur für Betroffene gefährlich — für die zuständig

  • Fehlt ein Allergen auf der Verpackung, ist das Produkt für den größten Teil der Käufer unbedenklich. Wer auf den genannten Stoff reagiert, muss es dagegen sofort aus dem Haushalt nehmen.
  • In Familien mit einer Allergie reicht es nicht, die Packung weiter hinten zu verstauen. Verwechslung im Alltag ist der häufigste Weg zur Reaktion.
  • Kitas, Schulküchen und Pflegeeinrichtungen, die größere Mengen eingekauft haben, sollten die Charge aktiv aus dem Bestand ziehen.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/06_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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