1. Start
  2. Lebensmittel
  3. Rückruf: Wurdies Kräuter Quendel gerebelt und gemahlen Bio…
RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 21. August 2024

Rückruf: Wurdies Kräuter Quendel gerebelt und gemahlen Bio — Krankheitserreger

Wurdies Kräuter Quendel gerebelt und gemahlen Bio Pizza und Pasta Gutes Bauchgefühl… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge Lot- bzw. Chargennummer von loser Ware: Quendel: P-14527…. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 21. August 2024.

Gefahr: Krankheitserreger

Laut Robert-Koch-Institut äußert sich eine Salmonellen-Erkrankung innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Quendel gerebelt und gemahlen Bio Pizza und Pasta Gutes Bauchgefühl Aufatmen Hl. Hildegard Universalgewürz
Marke
Wurdies Kräuter
Hersteller oder Inverkehrbringer
Wurdies Kräuter GmbH & Co.KG, Kreuzweg 6, 92557 Weiding
Charge oder Losnummer
Lot- bzw. Chargennummer von loser Ware: Quendel: P-14527, P-14523; Pizza und Pasta: P-20481, P-20446; Gutes Bauchgefühl: G-30181, G-30231; Aufatmen: A-10941, A-10521, A-10971; Hl. Hildegard Universalgewürz: D-20483
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum von Tüten-Artikel: Quendel gerebelt: 08.11.2026, 30.01.2027; Pizza und Pasta: 04.06.2027, 24.07.2027; Hl. Hildegard Universalgewürz: 26.07.2027
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein

Angaben der Behörde

Salmonellen

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Empfehlung der Firma Wurdies Kräuter GmbH & Co.KG: Kunden die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Bayern
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2024/08_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen