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RückrufFremdkörper Veröffentlicht: 4. April 2024

Rückruf: Wurdies Kräuter Melisse-Zitronen geschnitten, 40 Gramm — Fremdkörper

Wurdies Kräuter Melisse-Zitronen geschnitten, 40 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen ist die Charge M-15251 (lose Kilo-Ware). Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt. Veröffentlicht am 4. April 2024.

Gefahr: Fremdkörper

Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
Melisse-Zitronen geschnitten, 40 Gramm
Marke
Wurdies Kräuter
Hersteller oder Inverkehrbringer
Wurdies Kräuter GmbH & Co.KG, Kreuzweg 6, 92557 Weiding
Charge oder Losnummer
M-15251 (lose Kilo-Ware)
Mindestens haltbar bis
Mindeshaltbarkeit (MHD): 18.01.2027
Verpackung
40 Gramm sowie ein Vertrieb als lose Kilo-Ware
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Vertrieb über
Der Artikel wurde bundesweit an Wiederverkäufer geliefert.

Angaben der Behörde

In dem Artikel wurde ein Fremdkörper gefunden.

Was tun? Packung nicht öffnen, nicht hineingreifen

  • Metall-, Glas- oder Kunststoffsplitter lassen sich beim Durchsuchen der Ware leicht übersehen und verletzen beim Tasten die Hand.
  • Die Packung geschlossen zurückbringen oder entsorgen. Der Inhalt lässt sich nicht sinnvoll "aussieben".
  • Wer beim Essen auf einen harten Gegenstand gebissen hat und Schmerzen im Mund, Hals oder Bauch hat, sollte das ärztlich abklären lassen.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpraeises selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Bayern
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2024/04_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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