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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 31. Juli 2024 Aktualisiert: 1. August 2024

Rückruf: Firma Kübler Hausmacher Blutwurst in der Dose 400 Gramm — Krankheitserreger

Firma Kübler Hausmacher Blutwurst in der Dose 400 Gramm Landrotwurst in der Dose… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge Chargennummern:, , 2405036115; 2403087418;, , 2406298332…. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Veröffentlicht am 31. Juli 2024.

Gefahr: Krankheitserreger

In der Probe wurden Bakterien, Viren oder Schimmelpilze gefunden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Hausmacher Blutwurst in der Dose 400 Gramm Landrotwurst in der Dose 125 Gramm Leberwurst fein mit Kalbfleisch in der Dose 125 Gramm Hausmacher Leberwurst in der Dose 200 Gramm
Marke
Firma Kübler
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hersteller: Firma Kübler GmbH & Co. KG
Charge oder Losnummer
Chargennummern: 2405036115; 2403087418; 2406298332; 24040126115; 2406266821
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.12.2026
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Vertrieb über
Kaufland Der Wurst Discounter

Händler mit eigener Übersicht: Kaufland

Angaben der Behörde

Möglicherweise Probleme bei der Wärmebehandlung. Ware kann verdorben sein und unter Umständen noch krankmachende Keime enthalten.

Was tun? Nicht mehr essen — und den Kühlschrank mitdenken

  • Die Packung aus dem Vorrat nehmen und nicht aufbrauchen. Erhitzen ist keine verlässliche Lösung: manche Keime bilden Giftstoffe, die auch beim Kochen bleiben.
  • Flächen, Schneidebretter und Messer, die mit der Ware Kontakt hatten, heiß und mit Spülmittel abwaschen. Listerien wachsen auch bei Kühlschranktemperatur weiter.
  • Wer bereits davon gegessen hat und in den nächsten Tagen Fieber, Durchfall oder Erbrechen bekommt, sollte beim Arztbesuch dieses Produkt erwähnen.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Hinweis des Unternehmens: Falls Sie dieses Produkt gekauft und noch nicht verzehrt haben sollten, raten wir davon ab dies zu tun. Wir bitten Sie das Produkt zurück zu geben, wo Sie den vollen Kaufpreis erstattet bekommen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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