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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 13. September 2024

Rückruf: Kuebler Frankenkrone Bauernpreßsack in der Dose 125 Gramm — Sonstige Gründe Krankheitserreger

Kuebler Frankenkrone Bauernpreßsack in der Dose 125 Gramm Jagdwurst in der… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Sonstige Gründe Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge Frankenkrone Bauernpreßsack: Chargennummer 2405228337…. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen. Veröffentlicht am 13. September 2024.

Gefahr: Krankheitserreger

In der Probe wurden Bakterien, Viren oder Schimmelpilze gefunden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sonstige Gründe Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Frankenkrone Bauernpreßsack in der Dose 125 Gramm Jagdwurst in der Dose 125 Gramm Schinkenwurst in der Dose 125 Gramm
Marke
Kuebler
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hersteller: Kuebler GmbH & Co. KG Zeppelinstrasse 18 71332 Waiblingen
Charge oder Losnummer
Frankenkrone Bauernpreßsack: Chargennummer 2405228337 Jagdwurst: Chargennummer 2402208331 Schinkenwurst: Chargennummer 2407197423
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2026
Verpackung
125 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen
Vertrieb über
Kaufland, REWE und EDEKA

Händler mit eigener Übersicht: Edeka Kaufland Rewe

Angaben der Behörde

Aufgrund bestehender Gesundheitsgefahr werden die Produkte zurückgerufen.

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Falls Sie dieses Produkt gekauft und noch nicht verzehrt haben sollten, raten wir eindringlich davon ab dies zu tun. Wir bitten Sie das Produkt in einer unserer Filiale zurück zu geben, wo Sie den vollen Kaufpreis erstattet bekommen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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