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RückrufRückstände Veröffentlicht: 23. September 2024

Rückruf: IDEAL CASH & CARRY Shan Chicken Masala - Würzmischung, 50 Gramm — Rückstände und Kontaminanten

IDEAL CASH & CARRY Shan Chicken Masala - Würzmischung, 50 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge B.NO: 5000028771. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz. Veröffentlicht am 23. September 2024.

Gefahr: Rückstände

Link zur gesundheitlichen Bewertung von Ethykenoxid durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
Shan Chicken Masala - Würzmischung, 50 Gramm
Marke
IDEAL CASH & CARRY
Hersteller oder Inverkehrbringer
IDEAL CASH & CARRY, - Großhandel für asiatische Lebensmittel -, Bertha-von-Suttner-Str. 2, 64560 Riedstadt
Charge oder Losnummer
B.NO: 5000028771
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 26.10.2026
Verpackung
50 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz

Angaben der Behörde

Nachweis von Ethylenoxid

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Empfehlung durch den Inverkehrbringer: Kundinnen und Kunden, die dieses Produkt gekauft haben, sollen es in die Verkaufsstätte retournieren. Der Kaufpreis für das Produkt wird rückerstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hessen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2024/09_S

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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