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RückrufRückstände Veröffentlicht: 24. Februar 2026

Rückruf: Vulcan Consulting Stretcherz Slammerz, — Gesundheitsschädliche Substanz

Vulcan Consulting Stretcherz Slammerz, Stretcherz Stretch Squad XXL, Stretch Squad W4… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 24. Februar 2026.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
Stretcherz Slammerz, Stretcherz Stretch Squad XXL, Stretch Squad W4 (12 astd), Stretcherz Stretch Squad Twin Pack
Marke
Vulcan Consulting
Hersteller oder Inverkehrbringer
Vulcan Consulting, 38/39 Fitzwilliam Square West Dublin, D02 NX53, Ireland
EAN
5050835105345, 5050835009346, 5050837662419
Weitere Kennzeichnung
Stretcherz Slammerz: Artikelnummer 1351053.V25., Artikel-Barcode Stück EAN 5050835105345, Smyths Toys Artikelnummer 246898, Stretcherz Stretch Squad XXL: Artikelnummer 1350093, Artikel-Barcode Stück EAN 5050835009346, Smyths Toys Artikelnummer 251293, Stretch Squad W4 (12 astd): Artikelnummer 1376624.WV4, Artikel-Barcode Stück EAN 5050837662419, Smyths Toys Artikelnummer 217895, Stretcherz Stretch Squad Twin Pack: Artikelnummer 1376630.24, Artikel-Barcode Stück EAN 505083766301, Smyths Toys Artikelnummer 233497
Kategorie
Bedarfsgegenstände
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Vertrieb über
Filialen der Firma Smyths Toys

Angaben der Behörde

Das sandähnliche Material in den Produkten kann Spuren von Asbest enthalten.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Das Produkt sollte ab sofort nicht mehr verwendet werden. Das Produkt sollte ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Das Produkt kann gegen vollständige und kostenlose Rückerstattung des Kaufpreises beim Händler zurückgegeben werden.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/02_F

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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