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RückrufRückstände Veröffentlicht: 25. Februar 2026

Rückruf: Toi-Toys PUFFERZ Puffer-Figur Sand -dehnbar 33 Zentimeter 264 Gramm 6 Varianten — Gesundheitsschädliche…

Toi-Toys PUFFERZ Puffer-Figur Sand -dehnbar 33 Zentimeter 264 Gramm 6 Varianten wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 25. Februar 2026.

Gefahr: Rückstände

Wenn das Produkt beschädigt wird oder aufreißt, kann die Füllung austreten, was beim Einatmen ein Gesundheitsrisiko darstellen kann.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
PUFFERZ Puffer-Figur Sand -dehnbar 33 Zentimeter 264 Gramm 6 Varianten
Marke
Toi-Toys
Hersteller oder Inverkehrbringer
Toi-Toys, Luchthavenweg 48, 5657 EB, Eindhoven, Die Niederlande
EAN
8714627012316
Weitere Kennzeichnung
Item no: 35886Z, Barcode: 8714627012316, Smyths SKU: 231150
Kategorie
Bedarfsgegenstände
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Vertrieb über
Filialen der Firma Smyths Toys

Angaben der Behörde

Das Füllmaterial des Artikels enthält möglicherweise Asbest.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Das Produkt sollte ab sofort nicht mehr verwendet und außerhalb der Reichweite von Kindern gehalten werden. Artikel mit dem angegebenen Barcode sollen in das nächstgelegene Geschäft zurückgebracht werden. Der volle Kaufpreis wird auch ohne Kaufbeleg erstattet

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/02_F

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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