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RückrufRückstände Veröffentlicht: 24. Februar 2026

Rückruf: HEMA Deutschland HEMA Spiel- und Bastelsand — Gesundheitsschädliche Substanz

HEMA Deutschland HEMA Spiel- und Bastelsand wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen. Veröffentlicht am 24. Februar 2026.

Gefahr: Rückstände

Es handelt sich um einen gefährlichen Stoff, der beim Einatmen von Fasern schwere Gesundheitsprobleme verursachen kann.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
HEMA Spiel- und Bastelsand
Marke
HEMA Deutschland
Hersteller oder Inverkehrbringer
HEMA GmbH & Co. KG Deutschland, Porscheplatz 2, 45127 Essen
Weitere Kennzeichnung
Artikelnummern 15.90.0101, 15.90.0102, 15.90.0035, 15.92.0121, 15.92.0122
Kategorie
Bedarfsgegenstände
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Vertrieb über
HEMA-Filialen

Angaben der Behörde

In mindestens einem Röhrchen der oben genannten Produkte wurde Asbest nachgewiesen.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Alle Personen, die im Besitz der oben genannten Artikel sind, werden gebeten, diese nicht zu verwenden. Das Produkt kann in eine HEMA-Filiale zurückgebracht werden, um den vollen Kaufpreis zurückzuerhalten. Ein Kassenbon ist nicht erforderlich.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/02_F

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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