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RückrufRückstände Veröffentlicht: 24. Februar 2026

Rückruf: HTI Stretcherz Stretch Squad — Gesundheitsschädliche Substanz

HTI Stretcherz Stretch Squad wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 24. Februar 2026.

Gefahr: Rückstände

Das Material kann ein Gesundheitsrisiko darstellen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
Stretcherz Stretch Squad
Marke
HTI
Weitere Kennzeichnung
Artikelnummer 039044, 039057
Kategorie
Bedarfsgegenstände
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
TK Maxx Stores

Händler mit eigener Übersicht: TK Maxx

Angaben der Behörde

Das in dem Spielzeug enthaltene sandartige Material kann Spuren von Asbest enthalten.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Das Produkt sollte nicht mehr verwendet werden. Das Produkt sollte zu einem TK Maxx Store zurückgebracht werden. Im Store erhält man den vollen Kaufpreis zurück oder eine Produkterstattung.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/02_F

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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