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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 6. März 2026

Rückruf: Vevor Chain Sling — Verletzungen

Vevor Chain Sling wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Veröffentlicht am 6. März 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Die Schlinge kann bei normalem Gebrauch brechen und dem Benutzer Verletzungen verursachen. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Maschinenrichtlinie noch den europäischen Normen EN 818-1, EN 818-2, EN 818-4, EN 1677-1.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
Chain Sling
Marke
Vevor
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: 8x1.5m-A Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Elektro und Technik

Angaben der Behörde

Vierstrangige Kettenschlinge bestehend aus einem Hängeglied, zwei Zwischengliedern, vier mechanischen Gliedern, vier Ketten und vier Greifhaken mit Verriegelungen. Ketten der Güteklasse 8 mit einem Nenndurchmesser von 8 mm. Kettenlänge: 1,5 m. Angegebene Tragfähigkeit: 11 000 lbs. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Amazon (ASIN: B08TWSSLXT), www.kaufland.de und www.vevor.com.

Was tun? Gerät stilllegen und Charge prüfen

  • Die Meldung betrifft die oben genannte Charge oder Modellnummer. Andere Baureihen sind nach aktuellem Stand nicht erfasst.
  • Beschädigte Teile nicht selbst tauschen. Hersteller liefern bei Rückrufen in der Regel kostenlos Ersatz oder nehmen das Gerät zurück.
  • Ist es schon zu einer Verletzung gekommen, Fotos und Kaufbeleg behalten. Beides wird für Ansprüche gegen den Hersteller gebraucht.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: DistributorMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 15/01/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00664/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097937

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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