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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 13. März 2026

Rückruf: Laser Pecker Lasergravurmaschine — Sehschaden

Laser Pecker Lasergravurmaschine wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Sehschaden. Veröffentlicht am 13. März 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Der Laserstrahl ist zu stark und nicht ausreichend umschlossen. Die direkte Betrachtung des Laserstrahls kann zu Sehschäden führen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sehschaden

Betroffenes Produkt

Produkt
Lasergravurmaschine
Marke
Laser Pecker
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: L1 Pro Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Elektro und Technik

Angaben der Behörde

Standmontierte Lasergravurmaschine. Ca. 15 cm hoch. Online verkauftes Produkt, insbesondere über eBay (eindeutige Produktkennung: 388395108449).

Was tun? Gerät stilllegen und Charge prüfen

  • Die Meldung betrifft die oben genannte Charge oder Modellnummer. Andere Baureihen sind nach aktuellem Stand nicht erfasst.
  • Beschädigte Teile nicht selbst tauschen. Hersteller liefern bei Rückrufen in der Regel kostenlos Ersatz oder nehmen das Gerät zurück.
  • Ist es schon zu einer Verletzung gekommen, Fotos und Kaufbeleg behalten. Beides wird für Ansprüche gegen den Hersteller gebraucht.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00696/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098008

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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