1. Start
  2. Elektro und Technik
  3. Rückruf: Omtech 40W Desktop Laser Graviermaschine & Cutter…
RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 13. März 2026

Rückruf: Omtech 40W Desktop Laser Graviermaschine & Cutter — Sehschaden

Omtech 40W Desktop Laser Graviermaschine & Cutter wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Sehschaden. Betroffen ist die Charge 50218042. Veröffentlicht am 13. März 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Da die Sicherheitsmechanismen leicht umgangen werden können und es keine Grundplatte gibt, ist ein direkter Zugriff auf Laserstrahlung während des Betriebs möglich. Ein direkter Blick in den Laserstrahl oder eine Belichtung durch Streustrahlung könnte das Sehvermögen einer Person schädigen. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Maschinenrichtlinie noch der europäischen Norm EN 60825-1.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sehschaden

Betroffenes Produkt

Produkt
40W Desktop Laser Graviermaschine & Cutter
Marke
Omtech
Charge oder Losnummer
50218042
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: K40 Plus, SH-G3020 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Elektro und Technik

Angaben der Behörde

Desktop-Lasergravurmaschine mit einem 40W CO2-Laser und einem Cutter ausgestattet. Online verkauftes Produkt, insbesondere über www.de.omtech.com.

Was tun? Gerät stilllegen und Charge prüfen

  • Die Meldung betrifft die oben genannte Charge oder Modellnummer. Andere Baureihen sind nach aktuellem Stand nicht erfasst.
  • Beschädigte Teile nicht selbst tauschen. Hersteller liefern bei Rückrufen in der Regel kostenlos Ersatz oder nehmen das Gerät zurück.
  • Ist es schon zu einer Verletzung gekommen, Fotos und Kaufbeleg behalten. Beides wird für Ansprüche gegen den Hersteller gebraucht.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Festlegung bestimmter Voraussetzungen für die Vermarktung des ProduktsDatum des Inkrafttretens: 11/01/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 11/01/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Anbringen geeigneter Warnhinweise über Risiken am ProduktDatum des Inkrafttretens: 11/01/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00735/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098014

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen