Produktwarnung: LD Laser Laser cutting machine — Verbrennungen, Sehschaden
Für LD Laser Laser cutting machine liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Verbrennungen, Sehschaden. Betroffen ist die Charge 202508100504. Veröffentlicht am 20. März 2026.
Gefahr: Brandgefahr
Die Maschine verfügt nicht über den erforderlichen Schutz ,, der dazu führen kann, dass Benutzer unbeabsichtigt Strahlung ausgesetzt sind und dadurch gesundheitliche Schäden erleiden. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Maschinenrichtlinie noch den europäischen Normen EN 60825-1 und EN 60825-4.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verbrennungen, Sehschaden
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Laser cutting machine
- Marke
- LD Laser
- Charge oder Losnummer
- 202508100504
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: LD-13025S Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Elektro und Technik
Angaben der Behörde
Schräge Laserschneidmaschine (Schrägschnitt, Schwenkbereich +- 55°) mit einer Leistung von 60 kW.
Was tun? Betrieb einstellen, Werkstatt oder Hersteller übernimmt
- Bei Brand- und Überhitzungsgefahr ist die Nutzung sofort zu beenden. Eine Sichtprüfung zu Hause sagt nichts darüber aus, ob das Bauteil betroffen ist.
- Nichts selbst öffnen oder nachlöten. Das kostet den Anspruch auf kostenlosen Austausch.
- Den Termin für den Austausch zeitnah machen: bei Rückrufen übernimmt der Hersteller die Kosten, bei späteren Folgeschäden wird über die Mitverantwortung gestritten.
Geld zurück? Rücknahme ist hier nicht garantiert
- Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Ob Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
- Fragen kostet nichts: viele Märkte nehmen auch gewarnte Ware kulant zurück, um Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
- Steht in der amtlichen Meldung eine Rücknahmezusage des Herstellers, gilt diese Zusage. Der Originaltext unten ist dafür die maßgebliche Quelle.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): SonstigeMaßnahmenkategorie: Verbot der Vermarktung des Produkts. Datum des Inkrafttretens: 20/10/2025
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/00789/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098028
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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