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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 6. März 2026

Rückruf: Vevor Chain Sling — Verletzungen

Vevor Chain Sling wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Veröffentlicht am 6. März 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Die Schlinge kann bei normalem Gebrauch brechen und dem Benutzer Verletzungen verursachen. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Maschinenrichtlinie noch den europäischen Normen EN 818-1, EN 818-2, EN 818-4, EN 1677-1.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
Chain Sling
Marke
Vevor
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: 8x2m-A2 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Elektro und Technik

Angaben der Behörde

Vierstrangige Kettenschlinge bestehend aus einem Hängeglied, zwei Zwischengliedern, vier mechanischen Gliedern, vier Ketten und vier Greifhaken mit Verriegelungen. Ketten der Güteklasse 8 mit einem Nenndurchmesser von 8 mm. Kettenlänge: 2 m. Angegebene Tragfähigkeit: 11 000 lbs. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Amazon (ASIN: B07QNN2BFP), www.kaufland.de und www.vevor.com.

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: DistributorMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 15/01/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00628/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097938

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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