Rückruf: Vevor Lasergravurmaschine — Sehschaden
Vevor Lasergravurmaschine wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Sehschaden. Veröffentlicht am 5. Juni 2026.
Gefahr: Verletzungsgefahr
Da die Sicherheitsmechanismen leicht umgangen werden können und keine Schutzabschirmung vorhanden ist, ist ein direkter Zugriff auf die Laserstrahlung des reflektierten Laserstrahls während des Betriebs möglich. Ein direkter Blick in den Laserstrahl oder eine Belichtung durch Streustrahlung könnte das Sehvermögen einer Person schädigen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie oder der europäischen Norm EN 60825-1.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sehschaden
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Lasergravurmaschine
- Marke
- Vevor
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: Z3 Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Elektro und Technik
- Vertrieb über
- eBay(135504377985) /
Angaben der Behörde
Grau/schwarzer Lasergravierer, ca. 15 cm hoch. Produkt online verkauft.
Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren
- Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
- Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
- Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.
Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
- Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-MarktplatzDatum des Inkrafttretens: Unbekannt
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/01544/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10099006
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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