Produktwarnung: INSULA Mandeln gemahlen 500 Gramm, 1 Kilogramm und 2,5 Kilogramm — Schimmel und Schimmelpilzgifte
Für INSULA INSULA Mandeln gemahlen 500 Gramm, 1 Kilogramm und 2,5 Kilogramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge L455. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Veröffentlicht am 5. Mai 2026.



Gefahr: Schimmel und Schimmelpilzgifte
Aflatoxine sind vorkommende Schimmelpilzgifte (Mykotoxine), die bei einem regelmäßigen Verzehr als krebserregend und leberschädigend gelten. Sie sind zudem hitzestabil, weshalb sie beim Kochen nicht zerstört werden. Sie kommen vor allem in warmen Klimazonen vor und befallen Naturprodukte wie Nüsse, Trockenfrüchte, Gewürze oder Getreide und Reis. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wurde die betroffene Ware vorsorglich aus dem Verkauf genommen und ein Rückruf eingeleitet.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten, Gesundheitsschädliche Substanz
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt 3 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
Charge / Los
Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.
- L455
Mindesthaltbarkeitsdatum
Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.
- 04.11.2026
- 02.04.2027
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- INSULA Mandeln gemahlen 500 Gramm, 1 Kilogramm und 2,5 Kilogramm
- Marke
- INSULA
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- INSULA Gewürze-Backzutaten Gustav Essig GmbH & Co. KG Forster Straße 8 68309 Mannheim (Käfertal-Süd)
- Charge oder Losnummer
- L455
- Haltbarkeit
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 04.11.2026 (L455) 02.04.2027 (L455)
- Verpackung
- 500 Gramm 1 Kilogramm 2,5 Kilogramm
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Angaben der Behörde
Bei einer Lebensmittelkontrolle wurden in den Produkten gesundheitsschädliche Aflatoxine nachgewiesen. Artikel mit anderen Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten beziehungsweise andere Produkte der Marke INSULA sind nicht betroffen.
Was jetzt tun: Ganze Packung aussortieren
- Schimmelpilzgifte sind hitzestabil und verteilen sich unsichtbar im Lebensmittel. Wegschneiden oder Aussieben hilft nicht.
- Betroffen ist nur die Ware mit Charge L455 und Mindesthaltbarkeitsdatum 04.11.2026 oder 02.04.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
- Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
- Nüsse, Gewürze, Trockenobst und Getreide, die zusammen mit der Ware gelagert wurden, auf sichtbaren Befall prüfen.
Symptome und wann zum Arzt
Schimmelpilzgifte: Schimmelpilzgifte wie Aflatoxine oder Ochratoxin A wirken vor allem bei längerer Aufnahme. Akute Beschwerden nach einzelnen Portionen sind selten. Sichtbarer Schimmel kann bei empfindlichen Menschen allergische Reaktionen der Atemwege auslösen.
Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:
- wenn nach dem Verzehr ungewöhnliche Beschwerden auftreten
- zur Beratung, wenn das Produkt über lange Zeit regelmäßig verzehrt wurde
Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.
Rückgabe und Erstattung: Erst klären, dann reklamieren
- Größere Vorratspackungen nicht in Teilen zurückbringen, sondern komplett.
- Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
- Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.
Empfehlung im Originaltext
Vom Verzehr des betroffenen Produkts wird abgeraten. Kundinnen und Kunden werden gebeten, das Produkt nicht weiter zu verwenden und zu entsorgen.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Wovor warnt die Behörde bei INSULA Mandeln gemahlen 500 Gramm, 1 Kilogramm?
Aflatoxine sind vorkommende Schimmelpilzgifte (Mykotoxine), die bei einem regelmäßigen Verzehr als krebserregend und leberschädigend gelten. Sie sind zudem hitzestabil, weshalb sie beim Kochen nicht zerstört werden. Sie kommen vor allem in warmen Klimazonen vor und befallen Naturprodukte wie Nüsse, Trockenfrüchte, Gewürze oder Getreide und Reis.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Charge L455; Mindesthaltbarkeitsdatum 04.11.2026, 02.04.2027. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
Schimmelpilzgifte sind hitzestabil und verteilen sich unsichtbar im Lebensmittel. Wegschneiden oder Aussieben hilft nicht. Betroffen ist nur die Ware mit Charge L455 und Mindesthaltbarkeitsdatum 04.11.2026 oder 02.04.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Größere Vorratspackungen nicht in Teilen zurückbringen, sondern komplett. Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel. Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.
In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?
Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Baden-Württemberg
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/05_M
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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