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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 5. Mai 2026

Produktwarnung: INSULA Gewürze-Backzutaten INSULA Mandeln gemahlen 500 Gramm, 1 Kilogramm und 2,5 Kilogramm — Rückstände…

Für INSULA Gewürze-Backzutaten INSULA Mandeln gemahlen 500 Gramm, 1 Kilogramm und 2,5 Kilogramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten Gesundheitsschädliche Substanz. Betroffen ist die Charge L455. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Veröffentlicht am 5. Mai 2026.

Gefahr: Rückstände

Aflatoxine sind vorkommende Schimmelpilzgifte (Mykotoxine), die bei einem regelmäßigen Verzehr als krebserregend und leberschädigend gelten. Sie sind zudem hitzestabil, weshalb sie beim Kochen nicht zerstört werden. Sie kommen vor allem in warmen Klimazonen vor und befallen Naturprodukte wie Nüsse, Trockenfrüchte, Gewürze oder Getreide und Reis. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wurde die betroffene Ware vorsorglich aus dem Verkauf genommen und ein Rückruf eingeleitet.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
INSULA Mandeln gemahlen 500 Gramm, 1 Kilogramm und 2,5 Kilogramm
Marke
INSULA Gewürze-Backzutaten
Hersteller oder Inverkehrbringer
INSULA Gewürze-Backzutaten Gustav Essig GmbH & Co. KG Forster Straße 8 68309 Mannheim (Käfertal-Süd)
Charge oder Losnummer
L455
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 04.11.2026 (L455) 02.04.2027 (L455)
Verpackung
500 Gramm 1 Kilogramm 2,5 Kilogramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Angaben der Behörde

Bei einer Lebensmittelkontrolle wurden in den Produkten gesundheitsschädliche Aflatoxine nachgewiesen. Artikel mit anderen Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten beziehungsweise andere Produkte der Marke INSULA sind nicht betroffen.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Vom Verzehr des betroffenen Produkts wird abgeraten. Kundinnen und Kunden werden gebeten, das Produkt nicht weiter zu verwenden und zu entsorgen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/05_M

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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