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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 20. Februar 2026

Rückruf: Acer Elektroroller — Verletzungen

Acer Elektroroller wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Veröffentlicht am 20. Februar 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Schrauben im Produkt können sich im Laufe der Zeit während des normalen Gebrauchs allmählich lösen, was zu einem möglichen Unfall und Verletzungen für den Benutzer führt. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
Elektroroller
Marke
Acer
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: AES015 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Elektro und Technik

Angaben der Behörde

E-Scooter aus schwarzem Aluminium. Produkt online verkauft.

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: 02/02/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00536/26 (meldendes Land: Deutschland)
Kontakt für Verbraucher
https://www.acer.com/ch-de/support/alerts-recalls/recall-aes015
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097837

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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