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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 27. Februar 2026

Rückruf: Atomstack P1 5000mW Laser Cutter — Sehschaden

Atomstack P1 5000mW Laser Cutter wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Sehschaden. Veröffentlicht am 27. Februar 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Der Maschine fehlt ein Schutzgehäuse, und die Abdeckung des Laserkopfes lässt während des Betriebs eine offene Lücke im Arbeitsraum. Dies kann es ermöglichen, dass reflektierte Laserstrahlung entweicht und den Anblick des Maschinenbedieners oder Dritter, die die mitgelieferte Schutzbrille nicht tragen, beschädigt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Maschinenrichtlinie noch den europäischen Normen EN 60825-1 und EN 60825-4.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sehschaden

Betroffenes Produkt

Produkt
P1 5000mW Laser Cutter
Marke
Atomstack
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: P1 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Elektro und Technik

Angaben der Behörde

Desktop-Lasergraviermaschine mit einem Diodenlaser ausgestattet. Produkt online verkauft, insbesondere über TEMU und www.atomstack.com.

Was tun? Gerät stilllegen und Charge prüfen

  • Die Meldung betrifft die oben genannte Charge oder Modellnummer. Andere Baureihen sind nach aktuellem Stand nicht erfasst.
  • Beschädigte Teile nicht selbst tauschen. Hersteller liefern bei Rückrufen in der Regel kostenlos Ersatz oder nehmen das Gerät zurück.
  • Ist es schon zu einer Verletzung gekommen, Fotos und Kaufbeleg behalten. Beides wird für Ansprüche gegen den Hersteller gebraucht.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: 11/02/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Festlegung bestimmter Voraussetzungen für die Vermarktung des ProduktsDatum des Inkrafttretens: 11/02/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Festlegung bestimmter Voraussetzungen für die Vermarktung des ProduktsDatum des Inkrafttretens: 11/02/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00595/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097930

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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