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ProduktwarnungSonstiger Grund Veröffentlicht: 22. August 2025

Produktwarnung: ZEINPharma Germany Cholin 600 mg, ZeinPharma, 50 Gramm/60 Kapseln — Sonstige Gründe

Für ZEINPharma Germany Cholin 600 mg, ZeinPharma, 50 Gramm/60 Kapseln liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Sonstige Gründe. Betroffen ist die Charge C24110473. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 22. August 2025.

Gefahr: Sonstiger Grund

Hochdosiertes Biotin kann die Ergebnisse bestimmter Labortests verfälschen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sonstige Gründe

Betroffenes Produkt

Produkt
Cholin 600 mg, ZeinPharma, 50 Gramm/60 Kapseln
Marke
ZEINPharma Germany
Hersteller oder Inverkehrbringer
ZEINPharma Germany GmbH, Industriestraße 29, 64569 Nauheim
Charge oder Losnummer
C24110473
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.01.2027
EAN
13475897
Verpackung
50 Gramm / 60 Kapseln
Weitere Kennzeichnung
PZN 13475897
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
Vor allem über Apotheken (auch online)

Angaben der Behörde

Aufgrund eines Etikettierungsfehlers bei der Konfektionierung wurde versehentlich eine Rolle mit Cholin-Etiketten bei der Produktion von Biotin mit Zink + Selen verwendet. Dies führte dazu, dass Dosen mit dem Produkt Biotin mit Zink + Selen mit einem Cholin-Etikett versehen wurden.

Was tun? Dem Hinweis der Behörde folgen

  • Die Behörde nennt hier einen Grund außerhalb der üblichen Gruppen. Maßgeblich ist deshalb der Originaltext, der unten verlinkt ist.
  • Bis das geklärt ist, die betroffene Charge nicht verwenden.
  • Charge und Haltbarkeitsdatum mit der Packung abgleichen, bevor etwas weggeworfen wird. Oft ist nur ein kleiner Teil der Produktion betroffen.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Der Hersteller empfiehlt, das betroffene Produkt nicht zu verwenden und an die entsprechende Verkaufsstelle zurückzugeben.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hessen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/08_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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