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RückrufRückstände Veröffentlicht: 18. August 2025 Aktualisiert: 27. August 2025

Rückruf: Conserverie et Moutarderie Belge La vache qui regarde Brotaufstrich, Karotte Ingwer, Mango Curry… — Rückstände…

Conserverie et Moutarderie Belge La vache qui regarde Brotaufstrich, Karotte Ingwer, Mango Curry… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge Karotte Ingwer: P1250221, P2250221, , Mango Curry:…. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 18. August 2025.

Gefahr: Rückstände

Weitere Informationen finden Sie in unserem Glossarbeitrag: Ochratoxin A

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
La vache qui regarde Brotaufstrich, Karotte Ingwer, Mango Curry, Paprika Chilli, Tomate Basilikum je 180 Gramm und Aubergine 190 Gramm
Marke
Conserverie et Moutarderie Belge
Hersteller oder Inverkehrbringer
Conserverie et Moutarderie Belge, Eynattenerstraße 20, B-4730 Raeren
Charge oder Losnummer
Karotte Ingwer: P1250221, P2250221 Mango Curry: P1250311, P2250311 Paprika Chili: P1250225, P2250225 Tomate Basilikum: P1250226, P1250306 Aubergine: P1250307, P1250310
Mindestens haltbar bis
Karotte Ingwer: 01.03.2027 Mango Curry: 01.04.2027 Paprika Chili: 01.03.2027 Tomate Basilikum: 01.03.2027, 01.04.2027 Aubergine: 01.04.2027
Verpackung
Karotte Ingwer, Mango Curry, Paprika Chilli, Tomate Basilikum je 180 Gramm und Aubergine 190 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen

Angaben der Behörde

Der in diesen Produkten verwendete Rohstoff Sonnenblumenkerne enthält Ochratoxin A.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Der Hersteller rät, die Produkte aus den betroffenen Chargen nicht zu verzehren und die Produkte zur Verkaufsstelle zurück zu bringen, um eine Rückerstattung zu erhalten.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hessen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/08_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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