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ProduktwarnungFremdkörper Veröffentlicht: 21. August 2025

Produktwarnung: ITALIA MEAL S.r.l. food industry EDEKA Bio Braune Linsen in der Dose, 400 Gramm und EDEKA Herzstücke… — Fremdkörper…

Für ITALIA MEAL S.r.l. food industry EDEKA Bio Braune Linsen in der Dose, 400 Gramm und EDEKA Herzstücke… liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen sind Packungen mit dem Datum EDEKA Bio Braune Linsen in der Dose…. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 21. August 2025.

Gefahr: Fremdkörper

In der Ware können Teile stecken, die nicht hineingehören.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
EDEKA Bio Braune Linsen in der Dose, 400 Gramm und EDEKA Herzstücke Braune Linsen in der Dose, 400 Gramm
Marke
ITALIA MEAL S.r.l. food industry
Hersteller oder Inverkehrbringer
ITALIA MEAL S.r.l. food industry Via Crocinola n.29 84083 Castel san Giorgio (SA)
Mindestens haltbar bis
EDEKA Bio Braune Linsen in der Dose, 400 Gramm: Mindesthaltbarkeitsdatum: 31/01/2028 und Mindesthaltbarkeitsdatum 28/02/2028 und Mindesthaltbarkeitsdatum 31/05/2028 EDEKA Herzstücke Braune Linsen in der Dose, 400 Gramm: Mindesthaltbarkeitsdatum: 31/05/2028
Verpackung
400 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG D-22297 Hamburg

Händler mit eigener Übersicht: Edeka

Angaben der Behörde

Betroffen ist ausschließlich Ware mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in einzelnen Dosen kleine Steine enthalten sind.

Was tun? Packung nicht öffnen, nicht hineingreifen

  • Metall-, Glas- oder Kunststoffsplitter lassen sich beim Durchsuchen der Ware leicht übersehen und verletzen beim Tasten die Hand.
  • Die Packung geschlossen zurückbringen oder entsorgen. Der Inhalt lässt sich nicht sinnvoll "aussieben".
  • Wer beim Essen auf einen harten Gegenstand gebissen hat und Schmerzen im Mund, Hals oder Bauch hat, sollte das ärztlich abklären lassen.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wird daher vom Verzehr der Linsen abgeraten.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hamburg

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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