1. Start
  2. Bedarfsgegenstände
  3. Produktwarnung: Warnweste — Verletzungen
ProduktwarnungVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 20. März 2026

Produktwarnung: Warnweste — Verletzungen

Für Warnweste liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Veröffentlicht am 20. März 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Das retroreflektierende Material hat nicht die erforderlichen Reflexionswerte und der Benutzer ist in Situationen, in denen eine hohe Sichtbarkeit unerlässlich ist, nicht ausreichend sichtbar. Dies kann zu Verletzungen führen. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) noch der europäischen Norm EN 20471.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
Warnweste
Weitere Kennzeichnung
Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Bedarfsgegenstände

Angaben der Behörde

Warnwesten, Breite x Höhe x Tiefe: 20 cm x 30 cm x 8 cm. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Amazon (ASIN: B0DM8YTSZD).

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): SonstigeMaßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-MarktplatzDatum des Inkrafttretens: 23/02/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00783/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098029

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen