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RückrufRückstände Veröffentlicht: 24. März 2026

Rückruf: Toys Amsterdam Jungle Expedition Super Stretch Gorilla 13,5 Zentimeter, — Gesundheitsschädliche Substanz

Toys Amsterdam Jungle Expedition Super Stretch Gorilla 13,5 Zentimeter, Brainboooom… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Veröffentlicht am 24. März 2026.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
Jungle Expedition Super Stretch Gorilla 13,5 Zentimeter, Brainboooom Super Stretch Raubtier 14 Zentimeter
Marke
Toys Amsterdam
Hersteller oder Inverkehrbringer
Toys Amsterdam Wageningselaan 8 3903 LA Veenendaal Niederlande
EAN
8713219480632, 8713219521298
Weitere Kennzeichnung
Jungle Expedition Super Stretch Gorilla EAN 8713219480632 Brainboooom Super Stretch Raubtier EAN 8713219521298
Kategorie
Bedarfsgegenstände
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Vertrieb über
ROFU-Filialen

Angaben der Behörde

Untersuchungen zur Produktsicherheit haben ergeben, dass die betroffenen Artikel möglicherweise eine Gefährdung darstellen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Füllung Spuren von Asbest enthält. Sollte das Produkt beschädigt werden und Füllmaterial austreten, besteht ein potenzielles Gesundheitsrisiko.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Von der weiteren Verwendung der Artikel wird abgeraten. Bereits erworbene Ware ist in ROFU-Filialen zurückzugeben. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Rheinland-Pfalz
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/03_M

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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