Produktwarnung: NIVEK Feuerzeug Kuromi Y2K — Verbrennungen, Feuer
Für NIVEK Feuerzeug Kuromi Y2K liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Verbrennungen, Feuer. Veröffentlicht am 13. März 2026.
Gefahr: Brandgefahr
Durch seine Form und Farbe spricht das Feuerzeug Kinder an. Sie könnten damit spielen und Verbrennungen erleiden oder ein Feuer verursachen. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 13869.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verbrennungen, Feuer
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Feuerzeug Kuromi Y2K
- Marke
- NIVEK
- Weitere Kennzeichnung
- Herkunftsland: Unbekannt
- Kategorie
- Bedarfsgegenstände
Angaben der Behörde
Feuerzeug, das die Zeichentrickfigur Kuromi darstellt. Abmessungen: 5,72 x 5,08 x 2,54 cm. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Amazon (ASIN: B0C44VKVLH).
Was tun? Nicht weiter laden, nicht unbeaufsichtigt betreiben
- Geräte mit Akku vom Strom nehmen und draußen oder auf nicht brennbarem Untergrund abstellen, bis die Rückgabe geklärt ist. Ein beschädigter Lithium-Akku zündet ohne Vorwarnung.
- Verformte, warme oder aufgeblähte Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern zum Wertstoffhof. Dort gibt es Behälter dafür.
- Bei Fahrzeugen heißt die Anweisung des Herstellers häufig: nicht in der Garage und nicht in der Tiefgarage parken, bis die Werkstatt den Rückruf abgearbeitet hat. Steht das unten im Originaltext, gilt es wörtlich.
Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren
- Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
- Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
- Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-MarktplatzDatum des Inkrafttretens: 11/02/2026
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/00721/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098063
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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