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RückrufRückstände Veröffentlicht: 2. April 2026

Rückruf: SWF Großhandel&Franchise THEMONSTERS — Gesundheitsschädliche Substanz

SWF Großhandel&Franchise THEMONSTERS wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 2. April 2026.

Gefahr: Rückstände

Diese Stoffe können gesundheitsgefährdend sein.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
THEMONSTERS
Marke
SWF Großhandel&Franchise
Hersteller oder Inverkehrbringer
SWF Großhandel&Franchise GmbH, Rheinparkallee 12, Monheim am Rhein
Weitere Kennzeichnung
Artikelnummer:78008003951000001000
Kategorie
Bedarfsgegenstände
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
TEDi GmbH & Co. KG, Brackeler Hellweg 301, 44309 Dortmund

Händler mit eigener Übersicht: TEDi

Angaben der Behörde

Produkttests wiesen erhöhte Werte der Weichmacher DEHP und DBP nach.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Von einer weiteren Verwendung der Plüschtiere wird abgeraten. Die Plüschtiere können gegen Erstattung des Verkaufspreises oder gegen einen anderen Artikel in jeder TEDi-Filiale umgetauscht werden.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/04_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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