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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 10. April 2026

Rückruf: Variodyn One Intelligent Network Controller ("INC") — Verletzungen

Variodyn One Intelligent Network Controller ("INC") wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Veröffentlicht am 10. April 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Die Alarmlautstärke ist nicht ausreichend hoch und konnte im Notfall nicht bemerkt werden. Menschen bemerken den Alarm möglicherweise nicht und werden verletzt Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
Intelligent Network Controller ("INC")
Marke
Variodyn One
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: 585000 , 585000.21 , 585000.22 , 585000.23, 585000.31 - I Herkunftsland: Deutschland
Kategorie
Bedarfsgegenstände

Angaben der Behörde

Sprachalarmsystem für Gebäude. Das Sprachalarmsystem dient dazu, Menschen per Lautsprecher (z.B. Durchsagen) und in Notfällen (z.B. Evakuierungsanweisungen im Brandfall) zu informieren. Online verkauftes Produkt, insbesondere über www.esser-systems.com

Was tun? Gerät stilllegen und Charge prüfen

  • Die Meldung betrifft die oben genannte Charge oder Modellnummer. Andere Baureihen sind nach aktuellem Stand nicht erfasst.
  • Beschädigte Teile nicht selbst tauschen. Hersteller liefern bei Rückrufen in der Regel kostenlos Ersatz oder nehmen das Gerät zurück.
  • Ist es schon zu einer Verletzung gekommen, Fotos und Kaufbeleg behalten. Beides wird für Ansprüche gegen den Hersteller gebraucht.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 23/02/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Warnung der Verbraucher vor den RisikenDatum des Inkrafttretens: 23/02/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/01058/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098203

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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