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RückrufRückstände Veröffentlicht: 15. April 2026

Rückruf: TEDi Rucksack mit Inhalt — Gesundheitsschädliche Substanz

TEDi Rucksack mit Inhalt wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 15. April 2026.

Gefahr: Rückstände

DEHP kann gesundheitsgefährdend sein.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
Rucksack mit Inhalt
Marke
TEDi
Hersteller oder Inverkehrbringer
TEDi GmbH & Co. KG, Brackeler Hellweg 301, 44309 Dortmund
Weitere Kennzeichnung
Artikelnummer: 87296002651000000800
Kategorie
Bedarfsgegenstände
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
TEDi-Filialen

Händler mit eigener Übersicht: TEDi

Angaben der Behörde

Produkttests wiesen erhöhte Werte des Weichmachers DEHP nach.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Von einer weiteren Verwendung des Rucksacks wird abgeraten. Der Rucksack kann gegen Erstattung des Kaufpreises von 8 € oder gegen einen anderen Artikel in jeder TEDi-Filiale umgetauscht werden.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/04_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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