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RückrufSonstiger Grund Veröffentlicht: 23. Juli 2026

Rückruf: TEDi Wokpfanne — Sonstige Gründe

TEDi Wokpfanne wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Sonstige Gründe. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 23. Juli 2026.

Gefahr: Sonstiger Grund

Partikel der Antihaftbeschichtung können in Lebensmittel gelangen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sonstige Gründe

Betroffenes Produkt

Produkt
Wokpfanne
Marke
TEDi
Hersteller oder Inverkehrbringer
TEDi GmbH & Co. KG, Brackeler Hellweg 301, 44309 Dortmund
Weitere Kennzeichnung
Artikelnummer 995731003421000000800
Kategorie
Bedarfsgegenstände
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
TEDi-Filialen

Händler mit eigener Übersicht: TEDi

Angaben der Behörde

Produkttests wiesen eine mögliche Ablösung der Antihaftbeschichtung nach.

Was tun? Dem Hinweis der Behörde folgen

  • Die Behörde nennt hier einen Grund außerhalb der üblichen Gruppen. Maßgeblich ist deshalb der Originaltext, der unten verlinkt ist.
  • Bis das geklärt ist, die betroffene Charge nicht verwenden.
  • Charge und Haltbarkeitsdatum mit der Packung abgleichen, bevor etwas weggeworfen wird. Oft ist nur ein kleiner Teil der Produktion betroffen.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Von einer weiteren Verwendung der Wokpfanne wird abgeraten. Die Wokpfanne kann gegen Erstattung des Kaufpreises von 8 Euro oder gegen einen anderen Artikel in jeder TEDi-Filale umgetauscht werden.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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