Rückruf: FFP2 NR Atemschutzmaske EARNTZ — Gesundheitsrisiken/Sonstige
EARNTZ FFP2 NR Atemschutzmaske EARNTZ wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsrisiken/Sonstige. Veröffentlicht am 17. April 2026.
Gefahr: Rückstände
Die gesamte Filtrationskapazität der Maske ist unzureichend (Messwerte: 33,4%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, so dass es den Benutzer möglicherweise nicht ordnungsgemäß schützt. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) noch der europäischen Norm EN 149.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsrisiken/Sonstige
Betroffenes Produkt
- Produkt
- FFP2 NR Atemschutzmaske EARNTZ
- Marke
- EARNTZ
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: EZKZ01C Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Bedarfsgegenstände
Angaben der Behörde
Weiße Atemschutzmasken. Produkt online verkauft, insbesondere über eBay (eindeutige Kennung: 363643999026).
Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik
- Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
- Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
- Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.
Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler
- Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
- Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
- Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Einstellung des VerkaufsDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/01116/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098499
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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